Elektronische Rechnungen

e-Rechnungspflicht wird zum 1. Januar 2025 in Kraft treten

03.11.2024

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen im B2B Geschäftsverkehr in Deutschland verpflichtet, Rechnungen im elektronischen Format (e-Rechnung) zu empfangen und zu verarbeiten.

Bis Ende 2026 können weiterhin Papierrechnungen genutzt werden.

Spätestens 2028 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, digitale Rechnungen auszustellen.

Papierbasierte Rechnungen oder Rechnungen in anderen Formaten wie PDF werden nicht mehr akzeptiert.

Ziel der neuen Regelung ist es, den bürokratischen Aufwand zu reduzieren, den Zahlungsverkehr zu beschleunigen und die Transparenz zu erhöhen.

Das Bundesfinanzministerium hat detaillierte Informationen zur Einführung der e-Rechnungspflicht in einer FAQ-Liste bereitgestellt.